Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft
Akifra e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, in dem wir uns das Ziel gesetzt haben, auf internationaler und regionaler Ebene zur Verbesserung von Gesundheit, Bildung und Entwicklung von Frauen und Kindern weltweit beizutragen. Ihre Fördermitgliedschaft oder Mitgliedschaft bedeutet für uns sowohl ideelle als auch finanzielle Unterstützung und daher freuen wir uns über jedes neue Mitglied! Als Mitglied und Fördermitglied gleichermaßen können Sie Informationen über die Projekte und die Arbeit des Vereins Akifra e.V. erhalten, wenn Sie dies wünschen.
Im Folgenden werden die beiden Formen der Mitgliedschaft vorgestellt:
- Mitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft
Mitgliedschaft Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro pro Jahr (ermäßigt 12 Euro pro Jahr für Studenten, Auszubildende, Rentner, Behinderte). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig.
Als aktives Mitglied sind Sie stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag, und wenn Sie Aufgaben des Vereins (in Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Spendenakquisition, Projektarbeit) übernehmen, fördern Sie aktiv den Verein.
Beantragen Sie die Mitgliedschaft bitte per Post an die Adresse von Akifra e.V.
Akifra e.V.
Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Frauenrechte
Jägerstr. 12
01099 Dresden

Fördermitgliedschaft
Sie unterstützen als förderndes Mitglied die Arbeit des Vereins Akifra e.V.
Der Mindestbeitrag für fördernde Privatpersonen beträgt 30 EUR jährlich. Der Mindestbeitrag für Institutionen/Organisationen und Unternehmen beträgt 100 EUR jährlich. Zur Überweisung und für die Einrichtung eines Dauerauftrags nutzen Sie bitte das Konto:
Akifra e.V.
Konto: 3120 220 956
BLZ: 850 503 00
Sparkasse Dresden
Um den Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten zu reduzieren, senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung an die Adresse des Vereins.
Für Ihre finanzielle Unterstützung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich absetzen können. Die Spendenbescheinigungen werden im Januar/Februar des Folgejahres ausgestellt.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist jeweils zum Quartalsende eines Kalenderjahres kündbar. Senden Sie Ihre formlose schriftliche Kündigung bitte an obig genanntes Postfach. Die Kündigung muss uns bis vier Wochen vor Quartalsende vorliegen.
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Vorstand Akifra e.V. | Samstag,02. Januar 2010 |
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